J. Gegen die Einstellungsverfügung vom 25. Juli 2023 erhob A. mit Schreiben vom 4. August 2023, der Post am 11. August 2023 aufgegeben und beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden am 14. August 2023 eingegangen, Beschwerde (vgl. act. B1.) und stellte sinngemäss die eingangs bezeichneten Anträge. Mit Verfügung des Obergerichtes Appenzell Ausserrhoden vom 14. August 2023 wurde A. in der Folge verpflichtet, innert 10 Tagen zur Deckung von allfälligen Kosten und Entschädigungen eine Sicherheit im Umfang von CHF 800.00 zu leisten, andernfalls auf das Rechtsmittel nicht eingetreten