I. Am 25. Juli 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden schliesslich die Einstellung des Strafverfahrens (act. B10/16). Darin wurde ausgeführt, dass erstellt sei, dass sich die wesentlich jüngere B. (Jahrgang XXXX) während ihres Klinikaufenthaltes von A. (Jahrgang YXXY) sexuell belästigt gefühlt und sich mit der Frage, ob er ein Pädophiler sei, zur Wehr gesetzt habe. Sie habe dabei A. weder in seiner Ehre verletzen noch ihn beschimpfen wollen, sondern lediglich beabsichtigt, sich von ihm abzugrenzen. Damit fehle es bereits am nötigen Vorsatz für allfällige Ehrverletzungsdelikte im Sinne von Art.