B10/12, Beilage, S. 2-3). Zudem sei es nicht korrekt, dass sie A. in der Folge aus dem Lift heraus mehrfach als "Pädophilen" beschimpft habe (act. B10/12, Beilage, S. 4). Die gesamte Situation, konkret, dass A. ihr und N. ungefragt seine Narbe gezeigt habe, sei für sie und N. eine sehr unangenehme Situation gewesen. Sie selbst sei durch dieses Verhalten äusserst verwirrt gewesen (act. B10/12, Beilage, S. 6).