F. Am 15. März 2023 erfolgte seitens der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, nachdem diese mittels Schreiben der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 13. Februar 2023 über die Ergebnisse der Edition vom 7. Februar 2023 informiert worden war, die Rapportierung betreffend strafbarer Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich, konkret wegen Beschimpfung gemäss Art. 177 StGB (act. B10/13). Dabei wurde im Anschluss seitens der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden mittels Rechtshilfeersuchen vom 16. März 2023 das Polizeikommando R. um sachdienliche Befragung von B. als beschuldigte Person ersucht (act. B10/12).