Diese habe ihr gegenüber zudem bereits angedeutet, dass sie eine schwere Kindheit gehabt habe. In der Folge habe B. A. gefragt: "Bist du ein Pädophiler. Oder was?". Auf sie habe es gewirkt, als würde sich B. schützen wollen. Es sei ihrer Meinung nach als Frage und nicht als Beschimpfung gedacht gewesen (act. B10/8, F. 7). B. habe das Wort zudem lediglich einmal im Zusammenhang mit dieser Frage verwendet. Insbesondere habe sie es A. nicht auch noch aus dem Lift heraus nachgerufen (act. B10/8, F10).