D. Mit Ermittlungsauftrag vom 3. Januar 2023 beauftragte die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden in der Folge die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden mit den weiteren Ermittlungen betreffend die am 19. bzw. 20. Dezember 2022 eingereichten Strafanzeige gegen Unbekannt, konkret mit der Einvernahme von N. (act. B10/7). In der am 21. Januar 2023, in Abwesenheit von A., jedoch nach erfolgter Information an denselben (act. B10/8), durchgeführten Einvernahme (act. B10/8), gab N. zusammengefasst und sinngemäss zu Protokoll, dass es sich bei der von A. beschriebenen jungen Frau um B. handle, deren Nachnamen sie jedoch nicht mehr wisse (act.