B10/4, S. 17). Im Zusammenhang mit N. sei es sodann am 22. September 2022, zwischen 19:02 Uhr und 19:30 Uhr, zwischen ihm, der besagten N. sowie einer unbekannten Drittperson zu einer Auseinandersetzung gekommen, zu welcher er jedoch zeitnah und unabhängig vom geschilderten Gesamtkontext und unter Beachtung von Art. 30 und 31 StGB noch separat Stellung beziehen werde (act. B10/4, S. 18).