A. Am 18. Dezember 2022 wandte sich der 1971 geborene A. in einem per E-Mail verschickten Schreiben an die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, konkret an den Polizeikommandanten G. (act. B10/4). Darin beschrieb A. zusammengefasst und sinngemäss und soweit für das vorliegende Verfahren relevant, ein nach eigenen Angaben massiv traumatisierendes Ereignis während seines Aufenthaltes in der Klinik D., welches ihn massiv körperlich angeschlagen zurückgelassen hätte. Dabei habe er sich eigentlich nur für den Zweck der kardiologischen Rehabilitierung und zur Erholung in die besagte Klinik begeben (act. B10/4, S. 3).