3. Der Beschwerdeführerin sei im vorliegenden Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege und -verbeiständung zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MWST von 7,7 %). b) der Beschwerdegegnerin: (keine Vernehmlassung eingereicht) Sachverhalt