Beschwerdegegnerin Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vertreten durch: Staatsanwalt BB. Gegenstand Nichtanhandnahme Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft U 22 360 vom 22. März 2022 Anträge a) der Beschwerdeführerin: 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft AR sei anzuweisen, gegen C. ein Strafverfahren wegen Verletzung des Berufs- eventuell des Amtsgeheimnisses zu eröffnen.