Seite 16 Demgemäss beschliesst das Obergericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt, unter Verrechnung mit der von ihm bezahlten Sicherheitsleistung von CHF 800.00. 3. Dem Beschwerdeführer wird für die Kosten seiner Vertretung im Beschwerdeverfahren keine Entschädigung zugesprochen.