3.3 Die von RA CC. am 22. April 2022 eingereichte Kostennote in der Höhe von CHF 2'797.40 auf der Basis eines Stundenansatzes von CHF 250.00 bedarf der Korrektur. Gemäss Anwaltstarif des Kantons Appenzell Ausserrhoden beträgt der anwendbare Stundenansatz CHF 200.00 (Art. 19 Abs. 1 Anwaltstarif; bGS 145.53). Damit reduziert sich das geltend gemachte Honorar auf CHF 1’998.00. Dieser Betrag erscheint unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen Komplexität der Angelegenheit und der Tatsache, dass RA CC. formell zwei Parteien vertritt, noch angemessen.