Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren somit gegen die Beschwerdegegner 2 und 3 zu Recht eingestellt. Die angefochtene Einstellungsverfügung hält im Ergebnis rechtlich vollumfänglich stand, weshalb die Beschwerde abzuweisen ist. Seite 14 3. Kosten und Entschädigungen