2.10 Nach seiner Rückkehr aus den Ferien hat D. die Baustelle am 17. Februar 2020 unverzüglich kontrolliert und festgestellt, dass der Treppenschacht im 3. Obergeschoss offen war und für auf der Baustelle tätige Personen und Dritte eine Absturzgefahr bestand. Aufgrund der getroffenen Abklärungen hat er umgehend die Anordnung erteilt, den Treppenschacht zu sichern. Er hat dabei die Anordnung stufengerecht dem Beschwerdeführer als Polier und Verantwortlichen für die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle erteilt.