Der Zwischenboden bzw. die Treppenauflage zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss war zum Unfallzeitpunkt gemäss Abbildungen im Anhang zum Polizeirapport vom 12. April 2020 für Mitarbeitende und Dritte unzugänglich und bedurfte daher grundsätzlich keiner stationären Absturzsicherung. Erst als das Zwischenpodest