2.7 Gemäss eigenen Aussagen des Beschwerdeführers war der Treppenschacht im 3. Obergeschoss durch ein Geländer gesichert. Der Beschwerdeführer entfernte das Geländer am 14. Februar 2020 – einem Freitag –, um an der Wandschalung zu arbeiten (act. B 8/4.1, S. 3, Frage 10); sicherte die Öffnung gleichentags aber wieder (act. B 8/4.1, S. 3, Frage 12). Erst am Montag, den 17. Februar 2020, sei das Geländer – wiederum durch den Beschwerdeführer selbst – erneut entfernt worden, um dort zu arbeiten (B 8/4.1, Seite 4, Frage 15).