Seite 8 beheben. Verantwortlich für das Versäumnis sei aber der Beschwerdeführer gewesen. Dieser habe gemäss eigenen Angaben in der Vorwoche immer alle Sicherheitseinrichtungen korrekt installiert. Massgebend für die Einstellung des Verfahrens sei der Umstand, dass der Beschwerdeführer als Vorarbeiter und Polier gemäss eigenen Aussagen auf der Baustelle selber für die Sicherheitseinrichtungen verantwortlich gewesen sei und die Verantwortung bis zum Unfalltag ohne Probleme wahrgenommen hätte.