Allerdings habe er sich in den drei Wochen vor dem Unfall in den Ferien befunden und hätte die Bauleitung C1. übergeben. So hätte er auch nicht erkennen können, dass es während seiner Abwesenheit möglicherweise versäumt worden sei, die mit Fortschreiten der Bauarbeiten notwendigen Absturzsicherungen zu installieren (act. B 2/1, S. 2). Aufgrund der Aussagen des Verunfallten müsse davon ausgegangen werden, dass er sich seiner Rolle als Vorarbeiter dieser Baustelle durchaus bewusst gewesen sei,