Staatsanwaltschaft als Desinteresse-Erklärung protestiert und unter Bezugnahme auf die streitgegenständlichen Verfahren gegen C1. und die C2. AG sein Interesse an der Durchführung eines Strafverfahrens ausdrücklich bekräftigt. 1.5 Nach dem Gesagten ist der durch den Arbeitsunfall zweifellos unmittelbar in seinen Rechten verletzte Beschwerdeführer als Privatkläger zur Erhebung der Beschwerde legitimiert. Nachdem die weiteren Eintretensvoraussetzungen zu keinen Bemerkungen Anlass geben, ist auf die Beschwerde einzutreten. Seite 6 2. Materielles