e) Mit Verfügung vom 19. April 2021 wurde die Beschwerdeantwort der Staatsanwalt¬schaft dem Beschwerdeführer sowie den Beschwerdegegnern 2 und 3 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer und der Staatsanwaltschaft die Stellungnahme der Beschwerdegegner 2 und 3 zugestellt (act. B 14). f) Mit Schreiben vom 22. April 2021 (act. B 16) bzw. 30. April 2021 (act. B 18) reichten die Rechtsvertreter der Beschwerdegegner 2 und 3 bzw. des Beschwerdeführers ihre Honorarnoten ein (act. B 17 und 19).