Seite 3 c) Am 7. Januar 2021 wurde den Beschwerdegegnern eine Kopie der Beschwerdeschrift zugestellt und ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (act. B 5). d) Am 13. Januar 2021 reichte die Staatsanwaltschaft ihre Vernehmlassung ein (act. B 7). Die Beschwerdegegner 2 und 3 liessen sich innert erstreckter Frist am 13. April 2021 vernehmen (act. B 13).