3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MwSt. zulasten von A. Sachverhalt A. Übersicht a) Am 17. Februar 2020 ereignete sich bei Bauarbeiten im Neubauobjekt F. in G. ein Arbeitsunfall. Dabei stürzte der Privatkläger und Beschwerdeführer, welcher als Polier auf der Baustelle arbeitete, gemäss polizeilichen Ermittlungen rund 3,7 Meter in die Tiefe. Der Beschwerdeführer zog sich dabei insbesondere Verletzungen am Kopf sowie an der Brustwirbelsäule zu (act. B 8/1).