2. Die Streitsache sei an die Beschwerdegegnerin zur Neubeurteilung des Sachverhalts, eventualiter zu dessen Ergänzung zurückzuweisen. 3. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, D., C1., A. sowie E. staatsanwaltlich einzuvernehmen. 4. Alles unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Beschwerdegegnerin 1: 1. Die Beschwerde sei, soweit auf sie einzutreten ist, vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers. c) der Beschwerdegegner 2 und 3: 1. Auf die Beschwerde von A. sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde von A. abzuweisen.