2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt, unter Verrechnung mit der von ihm bezahlten Sicherheitsleistung von CHF 800.00. 3. Dem Beschwerdeführer wird für die Kosten seiner Vertretung im Beschwerdeverfahren keine Entschädigung zugesprochen. 4. Dem Beschwerdegegner 2 wird für die Kosten seiner Verteidigung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 898.85 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zugesprochen.