Dieser hat die Baustelle kontrolliert und die zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erforderlichen Anordnungen an den für die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften zuständigen Polier erteilt. Er war berechtigt, die Entscheidung über die Art und Weise der Umsetzung seiner Anordnungen an den Polier zu delegieren und er war insbesondere nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob der Polier bei der baulichen Umsetzung seiner Anordnungen und bei der Einrichtung seines Arbeitsplatzes die erforderlichen Sicherheitsvorschriften jederzeit einhielt.