Seite 11 2.8 Als Polier war der Beschwerdeführer für die Sicherheit der ihm zugeteilten Bauarbeiter verantwortlich und hat die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu kennen. Als verantwortlicher Fachmann war er für die Einhaltung der Pläne und Anordnungen des Arbeitgebers und Bauführers verantwortlich, er war verpflichtet, sich um die erforderlichen Sicherheitsvorkehren zu kümmern und seinen Vorgesetzen auf allfällige Mängel aufmerksam zu machen (ROELLI/FLEISCHANDERL, a.a.O., N. 28 f. zu Art. 229 StGB).