Abklärungen der Staatsanwaltschaft wies der Beschwerdegegner 2 den Beschwerdeführer am 17. Februar 2020 kurz vor dem Unfallereignis an, den offenen Treppenschacht im 3. Obergeschoss des Rohbaus mittels einer Absperrvorrichtung abzusichern. Bei der Umsetzung dieser Anweisung, welche der Beschwerdeführer von einem Zwischenboden aus zu verrichten hatte, stürzte er mutmasslich rund 3,7 Meter in die Tiefe und verletzte sich dabei. Aufgrund der Abklärungen (act. B 8/1b; 8/1d, Einvernahme von C. vom 19. Februar 2020, Frage 24, S. 5;