2.6 In casu ist es so, dass der Beschwerdegegner 2 als Bauführer die Aufsicht über die Sicherheit auf der Baustelle innehatte und in dieser Funktion verpflichtet war, die Baustelle regelmässig zu kontrollieren und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Anordnungen zu treffen. Gemäss Abklärungen der Staatsanwaltschaft wies der Beschwerdegegner 2 den Beschwerdeführer am 17. Februar 2020 kurz vor dem Unfallereignis an, den offenen Treppenschacht im 3. Obergeschoss des Rohbaus mittels einer Absperrvorrichtung abzusichern.