Zum Aufgabenbereich der Bauleitung gehört die Realisierung eines Bauprojekts bis und mit Abschlussphase, die Aufsicht über die Ausführung der Arbeiten und die Koordination der verschiedenen Unternehmer. Der Aufgabenbereich der Bauleitung ist bezüglich der Bauausführung umfassend; ihr kommt die Funktion zu, die Baustelle zu organisieren und zu überwachen. Es gehört zu den Pflichten eines Bauleiters, sich regelmässig persönlich ein Bild über den Zustand der Baustelle und den Fortschritt der Bauarbeiten zu machen und gegebenenfalls Anordnungen, auch im Sicherheitsbereich, zu treffen (Urteil des Bundesgerichts 6B_969/2008 vom 16. Februar 2009 E. 3.3).