Seite 7 Bauführer übergeben. Wie dieser Auftrag und in welcher Form dieser erteilt worden sei, sei aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft nicht ersichtlich. Die Verantwortlichkeiten der involvierten Personen seien mithin nicht hinreichend geklärt, weshalb ergänzende Abklärungen erforderlich seien (act. B 1, S. 5).