e) Mit Verfügung vom 8. Februar 2021 wurde die Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer sowie dem Beschwerdegegner 2 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer und der Staatsanwaltschaft die Stellungnahme des Beschwerdegegners 2 zugestellt (act. B 11). f) Mit Schreiben vom 19. Februar 2021 (act. B 12) bzw. 30. April 2021 (act. B 14) reichten die Rechtsvertreter des Beschwerdegegners 2 bzw. des Beschwerdeführers ihre Honorarnoten ein (act. B 13 und 15).