Seite 3 c) Am 7. Januar 2021 wurde den Beschwerdegegnern eine Kopie der Beschwerdeschrift zugestellt und ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (act. B 5). d) Am 12. Januar 2021 reichte die Staatsanwaltschaft ihre Vernehmlassung ein (act. B 7). Der Beschwerdegegner 2 liess sich am 19. Januar 2021 vernehmen (act. B 9).