a) Gegen die Einstellungsverfügung vom 8. Dezember 2020 betreffend C. liess der Beschwerdeführer am 21. Dezember 2020 mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren Beschwerde erheben. Eine gleichentags gegen die Einstellungsverfügung vom 8. Dezember 2020 betreffend D. und die H. AG erhobene Beschwerde bildet Gegenstand des getrennt geführten Verfahrens O2S 20 32. b) Mit Verfügung vom 23. Dezember 2020 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, innert 10 Tagen eine Sicherheitsleistung von CHF 800.00 zu bezahlen (act. B 3). Diese wurde fristgerecht geleistet (act. B 4).