3. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen C., D., A. sowie E. staatsanwaltlich einzuvernehmen. 4. Alles unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Beschwerdegegnerin 1: 1. Die Beschwerde sei, soweit auf sie einzutreten ist, vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers. c) des Beschwerdegegners 2: 1. Es sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit hierauf überhaupt eingetreten werden kann. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sachverhalt A. Übersicht