2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 900.00, werden den Beschwerdeführern auferlegt. Die Beschwerdeführer haften solidarisch. 3. Den Beschwerdegegnern 2-4 wird für das Beschwerdeverfahren je eine Entschädigung von CHF 1'615.50 (inkl. MWSt) aus der Staatskasse zugesprochen. 4. Den Beschwerdeführern sowie der Staatsanwaltschaft wird im Beschwerdeverfahren keine Entschädigung zugesprochen.