121 Abs. 1 StPO in die Rechte der Verstorbenen im Strafverfahren eingetreten (E. 1.6.8.4)? e. sind die Beschwerdeführer nach Art. 121 Abs. 2 StPO in die Rechte der verstorbenen geschädigten Person eingetreten (E. 1.6.8.5)? f. sind die Beschwerdeführer in eigenen rechtlich geschützten Interessen verletzt (E. 1.6.8.6)?