Diverse zu untersuchende Delikte im Strafverfahren beträfen Sachverhalte, welche zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin nicht abgeschlossen gewesen (z.B. Dauerdelikte) bzw. gegen die Beschwerdeführer verwirklicht worden seien (neue oder nicht abgeschlossene Zustandsdelikte). Denn sie beträfen die Rechtsgüter der nun vorhandenen Erbengemeinschaft, die vor dem Zeitpunkt des (erneuten/andauernden) deliktischen Wirkens durch das Versterben der Erblasserin entstanden sei. Diese (potentiell) aktuelle und tatsächliche Verletzung der Rechtsgüter der Beschwerdeführer (als Erbengemeinschaft) sei der Strafbehörde in der Erweiterung der Strafanzeige vom 2. März 2022 angezeigt worden.