Das Einreichen des Testaments bzw. der mutmasslichen Falschbeurkundung an das Erbschaftsamt sei für sich allein bereits ein neuer Lebenssachverhalt, welcher im vorliegenden Strafverfahren strafrechtlich zu untersuchen wäre. Die erwähnte (mutmasslich strafbare) Handlung der Beschuldigten sei nach der Universalsukzession vorgenommen worden, womit nicht mehr die Rechtgüter der Verstorbenen, sondern diejenigen der Erben betroffen seien. Den Beschwerdeführenden stünden somit fraglos Parteirechte zu.