1.6.2 Zur Begründung der Beschwerde bringt RA AB. im Wesentlichen vor, die Beschwerdeführerin 2 habe am 18. Oktober 2019 im Auftrag von G. sel. Strafanzeige erhoben (act. B 1 S. 5). Diese habe ihrer Nichte gegenüber erwähnt, sie solle ihre Rechte