Seite 4 der Beistandsperson unter anderem die Kompetenz zur Vermögensverwaltung und zur Besorgung der administrativen Angelegenheiten erteilt. Zudem wurde sie mit der Interessenwahrung bezüglich eines allfälligen Verkaufs der Liegenschaft Nr. K., Plan Nr. L. in P. beauftragt (act. B 5/Dossier KESB act. 108 S. 9). Als Beiständin für G. sel. wurde N. von der Regionalen Berufsbeistandschaft Appenzeller Vorderland ernannt.