B. Am 14. Januar 2019 ging bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell Ausserrhoden (KESB) die Gefährdungsmeldung von B. ein (act. B 5/Dossier KESB act. 4). Mit Kollegialentscheid vom 5. September 2019 stellte die KESB fest, dass die beiden Vorsorgeaufträge von G. sel. vom 12. März 2018 und 19. September 2018 mangels Annahme durch die Vorsorgebeauftragten nicht validiert werden können und dass Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind (act. B 5/Dossier KESB act. 108 S. 8). Für G. sel. wurde eine Beistandschaft nach Erwachsenenschutzrecht errichtet und