später sei dieses von G. sel. wieder aufgehoben worden. In der Strafanzeige wird geltend gemacht, die erwähnten Dokumente seien von G. sel. in urteilsunfähigem Zustand unterzeichnet und von Rechtsanwältin F. als Notarin beurkundet worden. D. habe sich einen Mercedes Oldtimer unrechtmässig angeeignet und diesen mutmasslich bereits verkauft. Für dessen Reparatur habe er sich Geld von G. sel. ertrogen, welches ihm nicht zugestanden habe. Auf das Grundstück von G. sel. sei eine Hypothek aufgenommen worden, wobei der entsprechende Betrag nicht an G. sel. ausbezahlt worden sei.