D. habe einen solchen Einfluss auf G. sel. gehabt, dass diese die Zusammenarbeit mit der Stiftung I. kündigte, welche unter anderem beim Erstellen von Testament und Vorsorgeauftrag beratend mitgewirkt habe. In der Folge seien eine letztwillige Verfügung, eine Patientenverfügung und ein Vorsorgeauftrag erstellt worden. Dabei seien die Gebrüder D. und E. sowie Rechtsanwältin F. mandatiert bzw. eingesetzt worden (act. B 5/1.1.1 S. 2 f.). Zudem sei der Sohn von RA F., RA J., substituiert worden (act. B 5/1.1.1 S. 3). Durch RA F. sei im Namen von G. sel. ein Kontakt- und Hausverbot gegenüber B. und H. erwirkt worden; später sei dieses von G. sel.