2. Es sei den Beschwerdeführenden im Verfahren U 19 1173-1175 Parteistellung einzuräumen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen und zusätzlich 7.7 % MwSt zulasten des Staates. b) der Staatsanwaltschaft: (kein Antrag) c) des Beschwerdegegners 2: 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführer 1 und 2 unter solidarischer Haftbarkeit. d) des Beschwerdegegners 3: 1. Auf die Beschwerde sei mangels Aktivlegitimation nicht einzutreten.