4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Einstellungsverfügung auf die mündliche Aussage des Beschwerdegegners vom 27. Mai 2022 sowie die schriftliche Erklärung des Vaters des Beschwerdegegners vom 26. Mai 2022, wonach dem Beschwerdegegner von der zuständigen Beratungsperson der Sozialversicherungsanstalt E. (gemäss Erklärung des Vaters handelte es sich dabei um F.) anlässlich des Gesprächs bei der SVA in E. im August 2021 mitgeteilt worden sei, dass sich die SVA um die Dienstverschiebung kümmern werde. Die Staatsanwaltschaft hat diese Darstellung - ohne nähere Begründung - als glaubhaft erachtet.