Mithin ist es Aufgabe der Staatsanwalt schaft, nach durchgeführter Untersuchung in vorweggenommener Würdigung der Beweise und der Rechtslage nach den hiervor genannten Grundsätzen eine Prognose über den Ausgang eines allfälligen gerichtlichen Verfahrens zu machen. Das Verfahren kann nur eingestellt werden, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass das Sachgericht entweder von der Unschuld des Beschuldigten überzeugt sein wird oder zumindest derartige Zweifel an dessen Schuld haben wird, dass eine Verurteilung ausgeschlossen scheint (Urteil des Bundesgerichts 6B_968/2021 vom 31. Januar 2022 E. 2.3.2 f., BGE 146 lV 68 E. 2.1, BGE 143 lV 241 E. 2.2.1 und 2.3.2).