C. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. Juli 2022 Beschwerde beim Obergericht. Er beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung und die Zurückwei - sung der Sache an die Staatsanwaltschaft zur Neubeurteilung (act. B 1). Mit Stellung - nahme vom 15. August 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und verwies zur Begründung auf die angefochtene Einstellungs - verfügung (act. B 7). Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen. Seite 2 Erwägungen