Da der Beschwerdegegner für das Jahr 2021 keine Einsatzvereinbarung einreichte (act. B 3/3-6), wurde er mit Verfügung vom 12. Mai 2021 von Amtes wegen zu einem Zivildiensteinsatz beim Einsatzbetrieb D. vom 1. bis 26. November 2021 (act. B 3/7) sowie zu einem vorangehenden Vorstellungsgespräch am 14. Juni 2021 aufgeboten (act. B 3/8). Am Vorstellungsgespräch vom 14. Juni 2021 nahm der Beschwerdegegner teil, jedoch trat er den Einsatz am 1. November 2021 nicht an (act. B 3/9). Mit Schreiben vom 27. Dezember 2021 lud der Beschwerdeführer den Beschwerdegegner zu ei ner erklärenden Stellungnahme ein (act. B 3/10). Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen.