Wie bereits aufgezeigt, ist die Akkumulation des Vermögens der Beschwerdeführer in vorliegender Höhe nur schwer durch Erwerbseinkommen und intensives Sparen zu erklären. Die Transaktionen auf und zwischen den Konten legen den Schluss nahe, dass ein Grossteil der vermeintlich legal erwirtschafteten Mittel angespart wurde, während illegales Vermögen für den Lebensunterhalt und Unterhalt der aufgezogenen Organisation verwendet wurde. In diesem Sinne ist nicht auszuschliessen, dass die Beschwerdeführerin in nicht unerheblichem Masse begünstigt wurde, insbesondere bei den Anschaffungen von Liegenschaften, Luxusgütern oder anderen Vermögenswerten (vgl. Erw.