Den Akten lässt sich lediglich entnehmen, dass das Konto xyzy-xxxxxx.xxx B. als Lohnkonto diente und dieses nicht mehr mit Beschlag belegt ist (act. B 2). Von diesem Konto wurden CHF 50'000.00 auf das Konto xyzx.xxxxxx.xxx transferiert. Woher der Schlusssaldo per 31. Dezember 2019 von CHF 31'510.34 (act. B 3/5) stammt, ist nicht ersichtlich. Einzig die Gutschrift von CHF 10'000.00 ist dem Vermögen des Beschuldigten zuzuordnen.